
Bei LOA oder LLD wird der Fahrzeugschein des gemieteten Fahrzeugs nicht auf den Namen des Fahrers ausgestellt. Diese administrative Besonderheit wirft wiederkehrende Fragen zu den Verantwortlichkeiten der einzelnen Parteien, den erforderlichen Verfahren und den Konsequenzen im Falle eines Vertragsübergangs auf. Mehrere Felder des Zulassungszertifikats sind betroffen, und ihre korrekte Auslegung beeinflusst sowohl die Versicherung als auch die Besteuerung des Fahrzeugs.
Felder C.1 und C.3 des Zulassungszertifikats bei Leasing: Wer steht wo
Der Fahrzeugschein eines Leasingfahrzeugs unterscheidet zwei Rollen. Das Feld C.1 nennt den rechtlichen Eigentümer, also die Finanzierungsfirma oder den Vermieter. Das Feld C.4.1 führt dieselbe Entität als Inhaber des Zertifikats auf.
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Der Mieter erscheint im Feld C.3 als Nutzer des Fahrzeugs. Dieser Name bestimmt die Referenzadresse für die Berechnung der regionalen Steuer und für den Versand von Bußgeldern.
| Feld | Inhalt bei LOA/LLD | Rolle |
|---|---|---|
| C.1 | Finanzierungsgesellschaft | Rechtlicher Eigentümer |
| C.3 | Name des Mieters (Privatperson oder Unternehmen) | Aktueller Nutzer |
| C.4.1 | Finanzierungsgesellschaft | Inhaber des Zertifikats |
Seit der Erweiterung des Plans „Präfekturen Neue Generation“ (PPNG) im Jahr 2025 kann der Fahrzeugschein bei professionellem Leasing (LLD den Namen des nutzenden Unternehmens im Feld C.3 ohne zusätzliche Vollmacht enthalten, gemäß dem Rundschreiben ANTS Nr. 2025-12 vom 10. März 2025. Diese Vereinfachung reduziert die Hin- und Herkommunikation zwischen Vermieter und professionellem Mieter.
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Um genau zu verstehen, auf wessen Namen der Fahrzeugschein im Leasing ausgestellt werden muss, je nach Ihrer Situation, bleibt die Unterscheidung zwischen diesen Feldern der Ausgangspunkt.

Vorgänge Fahrzeugschein Leasing: Vertragsbeginn, Adressänderung und Rückkauf
Die Formalitäten variieren je nach Zeitpunkt des Vertrags. Der Mieter ist nicht immer derjenige, der die Anfrage initiiert, was zu Verwirrung führt.
Inbetriebnahme des Fahrzeugs
Zu Beginn des Leasings ist es die Finanzierungsgesellschaft (oder der beauftragte Händler), die die Anfrage für das Zulassungszertifikat auf der Website der ANTS stellt. Der Mieter hat zu diesem Zeitpunkt nichts zu tun, außer seine Ausweisdokumente und einen Wohnsitznachweis vorzulegen.
Änderung der Adresse des Mieters
Ein Umzug erfordert die Aktualisierung des Feldes C.3. Diese Änderung erfolgt online auf der Website der ANTS, kostenlos. Der Mieter kann dies selbst durchführen, aber einige Vermieter ziehen es vor, den Vorgang zu zentralisieren. Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat nach der Adressänderung.
Rückkauf des Fahrzeugs am Ende der LOA
Wenn der Mieter die Kaufoption wahrnimmt, wird er Eigentümer. Der Fahrzeugschein muss dann vollständig auf seinen Namen umgestellt werden (Felder C.1 und C.3). Die erforderlichen Dokumente sind:
- Der von der Finanzierungsgesellschaft unterzeichnete Abtretungsvertrag
- Das alte Zulassungszertifikat (der Fahrzeugschein muss vom Vermieter gemäß dem klassischen Verfahren der Abtretung zwischen Fachleuten nicht zwingend durchgestrichen werden)
- Ein Wohnsitznachweis von weniger als sechs Monaten und ein Ausweisdokument
- Das ausgefüllte Formular Cerfa 13750
Rückmeldungen aus der Praxis, die von der FNAA berichtet wurden, zeigen, dass die Bearbeitungszeiten der ANTS über autorisierte Vertreter seit Mitte 2025 im Durchschnitt unter zehn Tagen liegen, im Vergleich zu etwa vier Wochen zuvor. Der Weg über einen zugelassenen Fachmann kann also den Übergang beschleunigen.
Leasingübernahme und nicht aktualisierter Fahrzeugschein: die steuerliche Falle bei Einzelunternehmen
Die Übernahme eines Leasingvertrags durch einen Dritten (häufig als Leasingübertragung bezeichnet) ist ein weniger dokumentierter Fall. Wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen einen laufenden LOA-Vertrag übernimmt, muss das Feld C.3 des Fahrzeugscheins auf den Namen des neuen Mieters aktualisiert werden.
Wenn diese Aktualisierung nicht erfolgt, bleibt das Fahrzeug administrativ an den alten Mieter gebunden. Für eine Privatperson beschränken sich die Konsequenzen auf falsch adressierte Bußgelder und Versicherungsprobleme.
Für einen Einzelunternehmer ist die Situation schwerwiegender. Die Abzugsfähigkeit der Leasingraten von der steuerpflichtigen Einkünften hängt von der Kohärenz zwischen dem Vertrag, der angegebenen beruflichen Nutzung und den administrativen Dokumenten des Fahrzeugs ab. Ein Fahrzeugschein, in dem der Name des Betreibers nicht im Feld C.3 erscheint, schwächt die steuerliche Rechtfertigung der abgezogenen Raten.
Im Falle einer Kontrolle kann die Steuerbehörde die Raten als nicht abzugsfähige Aufwendungen umqualifizieren, wenn der Zusammenhang zwischen dem Fahrzeug und der beruflichen Tätigkeit nicht klar nachgewiesen ist. Der Fahrzeugschein gehört zu den Nachweisdokumenten, die geprüft werden, ebenso wie der Leasingvertrag und die Kilometerstände.

Kosten der Änderung des Inhabers nach Rückkauf des Leasings
Der Preis des neuen Fahrzeugscheins nach Ausübung der Kaufoption hängt von der steuerlichen Leistung des Fahrzeugs und der Wohnregion des neuen Eigentümers ab. Die regionale Steuer (Y.1) variiert von Region zu Region und ist der Hauptposten.
Hinzu kommen die Verwaltungsgebühren und die Zustellgebühr. Für sogenannte umweltfreundliche Fahrzeuge gewähren einige Regionen eine vollständige oder teilweise Befreiung von der regionalen Steuer, was die Rechnung erheblich reduziert.
Im Gegensatz dazu ist die einfache Änderung des Mieters im Feld C.3 (ohne Eigentumsübertragung) kostenlos, wenn sie auf der Website der ANTS durchgeführt wird. Diese Unterscheidung zwischen Mieterwechsel und Eigentümerwechsel wird häufig verwechselt.
Der Fahrzeugschein im Leasing folgt einer anderen Logik als der eines gekauften Fahrzeugs. Die Felder C.1 und C.3 verteilen die Rollen zwischen Eigentümer und Nutzer, jede Änderung der Situation (Adresse, Rücknahme, Rückkauf) erfordert ein spezifisches Verfahren. Die Nichtaktualisierung des Feldes C.3 bei einem Vertragsübergang setzt den professionellen Mieter einem direkten steuerlichen Risiko in Bezug auf die Abzugsfähigkeit seiner Raten aus.